Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist ein fester Geldbetrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, der mit Ihnen vereinbart wird und den Sie regelmäßig oder einmalig erhalten. Die gesellschaftliche Teilhabe kennen viele unter dem Namen Eingliederungshilfe. Gemeint sind damit die Hilfen und die Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen benötigen, um ein möglichst normales Leben führen zu können.

Das Geld aus dem Persönlichen Budget ist kein zusätzliches Geld, sondern eine andere Form der Leistung. Häufig bezahlt der Leistungsträger, zum Beispiel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder die Stadt, in der Sie wohnen das Geld direkt an einen Dienst, der die Hilfen leistet.

Beim Persönlichen Budget bekommen Sie das Geld ausgezahlt und können sich selbst aussuchen, wer Ihnen helfen soll. Von diesem Geld bezahlen Sie Ihre Helfer. Das Geld dient dazu, dass Sie selbst bestimmen können, was sie machen wollen und wer Ihnen dabei helfen soll.

Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.

Das heißt:

Jeder kann, aber niemand muss einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen.

Das Persönliche Budget kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Diese Leistungen können sein:

  • Hilfe beim Wohnen
  • Hilfe bei der Pflege
  • Hilfe zu gesunder Ernährung
  • Hilfe beim Einkaufen oder beim Geld einteilen
  • Hilfe bei Kontakten mit Behörden und beim Schriftverkehr
  • Hilfe bei Ordnung und Sauberkeit in der eigenen Wohnung
  • Hilfe bei sozialen Kontakten

Positive Aspekte des Persönlichen Budgets:

  • Menschen mit Behinderung sollen zu Kunden werden
  • Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, von wem Sie unterstützt werden
  • Menschen mit Behinderung sollen mitentscheiden, wobei sie unterstützt werden
  • Menschen mit Behinderungen erhalten mehr Einfluss auf die Art ihrer Leistungserbringung

Ihre Pflichten beim Persönlichen Budget

  • Sie müssen wissen, wie das mit dem Persönlichen Budget läuft und an welche Regeln Sie sich halten müssen
  • Sie müssen wissen, wo Sie welche Hilfe erhalten können und sich selbst darum kümmern
  • Sie müssen wissen, was Sie erreichen wollen und wobei Sie Unterstützung benötigen
  • Sie müssen nachweisen, wofür Sie Ihr Persönliches Budget ausgegeben haben
  • Sie müssen wissen, dass das Persönliche Budget nicht teurer sein darf als die eigentliche Sachleistung

Antrag auf ein Persönliches Budget:

  • Sie müssen einen Antrag stellen (möglichst beim zuständigen Leistungsträger)
  • Ihr Antrag kann formlos sein, das heißt ein einfacher lesbarer Brief reicht
  • Sie sollten begründen werden, für welche Bereiche Sie das Persönliche Budget beantragen, welche Ziele Sie damit verfolgen und was Sie damit erreichen wollen

Wichtig:

Bevor Sie einen Antrag stellen sollten Sie sich ausreichend Informationen und Unterstützung holen – zum Beispiel in einer Beratungsstelle

Die Zielvereinbarung

Wenn Ihr Antrag auf Persönliches Budget bewilligt wurde, lädt Sie der zuständige Leistungsträger eventuell zu einem Gespräch ein oder sendet Ihnen eine Zielvereinbarung zu, die unterschrieben werden muss.

Die Zielvereinbarung ist ein Vertrag darüber:

  • Wie viel Geld Sie bekommen
  • Wofür Sie das Geld ausgegeben dürfen
  • In welcher Weise Sie nachweisen müssen, was Sie mit dem Persönlichen Budget gemacht haben (Quittungen)
  • Welche Ziele Sie damit erreichen wollen
  • In welchen Abständen Sie sich erneut mit dem Leistungsträger treffen, um zu besprechen, wie es Ihnen mit dem Persönlichen Budget ergangen ist (zum Beispiel alle 6 Monate)