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Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist ein fester Geldbetrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, der mit Ihnen vereinbart wird und den Sie regelmäßig oder einmalig erhalten. Die gesellschaftliche Teilhabe kennen viele unter dem Namen Eingliederungshilfe. Gemeint sind damit die Hilfen und die Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen benötigen, um ein möglichst normales Leben führen zu können.

Das Geld aus dem Persönlichen Budget ist kein zusätzliches Geld, sondern eine andere Form der Leistung. Häufig bezahlt der Leistungsträger, zum Beispiel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder die Stadt, in der Sie wohnen das Geld direkt an einen Dienst, der die Hilfen leistet.

Beim Persönlichen Budget bekommen Sie das Geld ausgezahlt und können sich selbst aussuchen, wer Ihnen helfen soll. Von diesem Geld bezahlen Sie Ihre Helfer. Das Geld dient dazu, dass Sie selbst bestimmen können, was sie machen wollen und wer Ihnen dabei helfen soll.

Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.

Das heißt:

Jeder kann, aber niemand muss einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen.

Das Persönliche Budget kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Diese Leistungen können sein:

Positive Aspekte des Persönlichen Budgets:

Ihre Pflichten beim Persönlichen Budget

Antrag auf ein Persönliches Budget:

Wichtig:

Bevor Sie einen Antrag stellen sollten Sie sich ausreichend Informationen und Unterstützung holen – zum Beispiel in einer Beratungsstelle

Die Zielvereinbarung

Wenn Ihr Antrag auf Persönliches Budget bewilligt wurde, lädt Sie der zuständige Leistungsträger eventuell zu einem Gespräch ein oder sendet Ihnen eine Zielvereinbarung zu, die unterschrieben werden muss.

Die Zielvereinbarung ist ein Vertrag darüber: