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EUTB Bielefeld

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Das Beratungsangebot im Café 3b ist personell und fachlich durch die Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung – kurz EUTB – erweitert worden.

Allen Bielefelder Bürger*innen steht damit ein umfassenderes Beratungsangebot zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation zur Verfügung.

Die Einrichtung der Beratungsstelle der EUTB begründet sich auf der Grundlage Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Die EUTB arbeitet nach dem Prinzip „Eine für Alle“ (siehe Text Peer Counseling)

Grundsätze der EUTB:

Die EUTB unterstützt Sie bei:

Wichtig:

Eine rechtliche Beratung und Begleitung in Widerspruchs- und Klageverfahren wird von der EUTB nicht angeboten!

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf die enge Verzahnung und Zusammenarbeit der EUTB und des Café 3b hinweisen.

Mehr Informationen zu den Beratungsangeboten der EUTB finden Sie unter:

www.teilhaberatung.de

Hinweis:

Hörbehinderte Ratsuchende können eine Beratung in Gebärdensprache erhalten.

Kontakt und Öffnungszeiten

EUTB Bielefeld
Feilenstr. 3
33602 Bielefeld
Tel:   0521  – 98 62 85 68
Fax:  0521  – 96 78 43 13
E-Mail: info-eutb@cafe3b.de [1]
Internet: www.cafe3b.de [2]

Öffnungszeiten:

Montag          9 – 18 Uhr
Dienstag        9 – 18 Uhr
Mittwoch        9 – 18 Uhr
Donnerstag   9 – 20 Uhr
Freitag           9 – 18 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne mit uns vereinbaren.
Wir beraten Sie auch telefonisch oder online unter Einsatz von unterstützenden Medien wie TESS, Skype, etc.

Hintergrund:
Die EUTB ist ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Die Einrichtung der EUTB gründet sich auf das Bundesteilhabegesetz. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die individuelle Selbstbestimmung und das Recht auf Teilhabe von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gestärkt. Die gesetzlichen Neuregelungen der Leistungen erhöhen den Bedarf an Beratung. Um dieses sicherzustellen wurde im § 32 des Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) [3] die Schaffung der EUTB geregelt.

Logo Förderung durch Bundesministerium für Arbeit und SozialesDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 SGB IX aus Bundesmitteln die Einrichtung der
EUTBs – vorerst bis zum 31. Dezember 2022. Entsprechend der Anzahl der Einwohner und der Größe der Bundesländer werden die Fördermittel
für ein bedarfsgerechtes, regionales Angebot aufgeteilt.
Seit dem 01. Januar 2018 sind bereits mehr als 400 Beratungsstellen in Deutschland entstanden. Mehr Informationen zu den Beratungsangeboten sind zu finden unter www.teilhabeberatung.de [4].

Projektträger

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Trägerverein der Beratungs- und Begegnungsstätte
für Menschen mit Behinderungen

INFOFLYER ALS PDF ZUM DOWNLOAD [5]